Gesuch um erleichterte Einbürgerung des schweizerischen Ehepartners
Gesuch um erleichterte Einbürgerung des schweizerischen Ehepartners Voraussetzung: 5 Jahre in der Schweiz, 3 Jahre verheiratet, seit 1 Jahr ununterbrochen hier wohnhaft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundes