Das Bestattungsamt ist zuständig für die Entgegennahme sämtlicher Meldungen von Todesfällen von Personen, die in Würenlingen wohnhaft waren und von Personen, die nicht in Würenlingen wohnhaft waren, jedoch in Würenlingen gestorben sind. Das Bestattungsamt organisiert in Absprache mit den Angehörigen und den Pfarrämtern die Bestattung der verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner. Damit eine koordinierte Organisation möglich ist, ist bei einem Todesfall (nach Vorliegen einer ärztlichen Todesbescheinigung) als erstes das Bestattungsamt zu benachrichtigen. Für das Friedhofwesen ist die Abteilung Bau, Planung und Umwelt zuständig. Beim Bestattungsamt können für bestehende oder neue Familien-, Erd- und Urnengräber Unterhaltsverträge abgeschlossen werden.
Das Bestattungsamt befindet sich im 1. Stock des Gemeindehauses im Büro der Gemeindekanzlei.
Bei Personen mit dem Todesort Würenlingen ist der Zivilstandskreis Baden für die Ausstellung des Todesscheins zuständig.
Telefon | 056 297 15 20 bei Todesfällen am Wochenende gibt diese Telefonnummer ebenfalls Auskunft |
kanzlei(at)wuerenlingen.ch | |
Adresse | Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen |