Friedensrichter

Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Anfragen haben an die Friedensrichterin zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung bei der Friedensrichterin keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet die Friedensrichterin bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.00; für höhere Streitwerte wird eine Bewilligung zur Klageführung an das Bezirksgericht ausgestellt.

Die Klageeinreichung hat an folgende Adresse zu erfolgen:

Friedsrichteramt Kreis III
Postfach 2058
5402 Baden
 

Der geschäftsführende Friedensrichter:

Herr Peter Lewandowski
076 558 62 81
plewandowski(at)sunrise.ch
www.friedensrichteramtbaden.ch