Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Anfragen haben an die Friedensrichterin zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung bei der Friedensrichterin keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet die Friedensrichterin bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.00; für höhere Streitwerte wird eine Bewilligung zur Klageführung an das Bezirksgericht ausgestellt.
Die Klageeinreichung hat an folgende Adresse zu erfolgen:
Friedensrichteramt Kreis III Baden
Rathausgasse 6
Postfach
5400 Baden
Weitere Angaben finden Sie auf der offiziellen Website.