Hundehaltende müssen die Übernahme, die Abgabe oder den Tod eines Hundes, innerhalb von 10 Tagen in der Hundedatenbank AMICUS eintragen. In derselben Frist sind Halterwechsel und Tod zudem der Einwohnerdienste zu melden.
Ersthundehaltende haben sich durch die Einwohnerdienste in AMICUS registrieren zu lassen. Bitte nehmen Sie dazu persönlich, per E-Mail oder telefonisch mit uns Kontakt auf.
Telefon | 056 297 15 15 |
einwohnerdienste(at)wuerenlingen.ch | |
Adresse | Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen |
Stv. Leiterin Einwohnerdienste (Teilzeit)
anwesend Mittwoch, Donnerstag und Freitag
Meldung an AMICUS
Ein Halterwechsel in AMICUS besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer „Weitergabe“ durch den bisherigen Halter und einer „Übernahme“ durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte direkt die Hundedatenbank AMICUS.
Meldung an die Einwohnerdienste
Sie können dafür mit den nachfolgenden Dokumenten persönlich am Schalter der Eiwnohnerdienste vorsprechen oder diese per Post oder E-Mail einreichen:
Bei der Einfuhr eines Hundes aus dem Ausland ist die Kennzeichnung (Mikrochip) von einem Tierarzt innerhalb von zehn Tagen überprüfen zu lassen. Der Tierarzt ist gleichzeitig für die Registrierung des Hundes in AMICUS verantwortlich. Ersthundehaltende haben sich vor dem Besuch beim Tierarzt durch die Einwohnerdienste in der Hundedatenbank AMICUS registrieren zu lassen.
Sie können dafür mit den nachfolgenden Dokumenten persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Würenlingen vorsprechen oder diese per Post oder E-Mail einreichen:
Den Tod Ihres Hundes können Sie direkt in AMICUS eintragen. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte die Hundedatenbank AMICUS. Alternativ kann das Todesdatum auch von Ihrem Tierarzt oder der Einwohnerdienste eingetragen werden. Bitte teilen Sie den Tod aber in jedem Fall der Einwohnerdienste mit.
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Jahr CHF 120 und wird im Monat Mai erhoben.
Wer nach Bezahlung der Hundetaxe einen Hund ersetzt oder innerkantonal seine Wohnsitzgemeinde ändert, hat für das laufende Jahr keine weitere Abgabe zu entrichten.